Ihre Fragen – unsere Antworten
Alles Wichtige zu Alltagshilfe, Alltagsbegleitung und zur Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse – verständlich erklärt.
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Alltagshilfe & Begleitung
Was ist Alltagshilfe?
Alltagshilfe unterstützt Menschen dabei, ihren Haushalt und Alltag zu bewältigen: Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkaufen, Mahlzeiten vorbereiten oder Begleitung zu Terminen. Sie ersetzt keine Pflege, sondern entlastet im Alltag – damit Sie so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können.
Was ist Alltagsbegleitung bzw. Betreuung?
Bei der Alltagsbegleitung steht der Mensch im Mittelpunkt: gemeinsame Zeit, Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Vorlesen oder Begleitung bei Arztbesuchen und Besorgungen. Sie gibt Struktur und Sicherheit, beugt Einsamkeit vor und entlastet pflegende Angehörige.
Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und Pflege?
Pflege umfasst körperbezogene Maßnahmen (z. B. Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung) und wird von Pflegediensten durchgeführt. Alltagshilfe und Betreuung übernehmen dagegen hauswirtschaftliche und begleitende Aufgaben. Beides lässt sich gut kombinieren.
Wer kann Alltagshilfe in Anspruch nehmen?
Alle, die im Alltag Unterstützung wünschen – Senioren, Menschen mit Beeinträchtigung oder nach einer Erkrankung, und Angehörige, die entlastet werden möchten. Die Finanzierung über die Pflegekasse setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Welche Aufgaben übernehmen Sie nicht?
Medizinische Behandlungspflege und körperbezogene Pflege gehören nicht zu den Aufgaben von Alltagshilfe und Betreuung. Wenn Sie so etwas benötigen, nennen wir Ihnen gern Ansprechpartner wie ambulante Pflegedienste.
Pflegegrad & Pflegekasse
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse (sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt) einen formlosen Antrag, ein Anruf genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst bzw. ein von der Kasse beauftragter Gutachter in einem Termin zu Hause, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Die Kasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.
Bekomme ich schon mit Pflegegrad 1 Unterstützung?
Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Damit können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, zum Beispiel Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad zu niedrig ist?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beratung dazu bekommen Sie zum Beispiel bei Pflegestützpunkten, Sozialverbänden und Verbraucherzentralen. Bei einer Verschlechterung der Situation können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.
Wo bekomme ich neutrale Beratung?
Kostenlos beraten Pflegestützpunkte und die Beratungsstellen Ihrer Kommune, die Pflegekassen selbst sowie die Verbraucherzentrale. Wir unterstützen Sie gern bei den ersten Schritten und erklären, welche Leistungen für Sie infrage kommen.
Abrechnung & Kosten
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause leben. Er ist zweckgebunden und dient dazu, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu bezahlen – zum Beispiel Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung.
Wie rechne ich Alltagshilfe mit der Pflegekasse ab?
In der Regel gibt es zwei Wege: Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie mit der Bitte um Kostenerstattung bei der Pflegekasse ein, oder Sie erteilen eine Abtretungserklärung, sodass der Anbieter direkt mit der Kasse abrechnet. Welche Variante bei uns für Sie passt, klären wir im Erstgespräch.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Bisher können nicht verbrauchte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie. Ob und wie lange das künftig gilt, kann sich durch die geplante Pflegereform ändern. Fragen Sie am besten rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Stand und nutzen Sie den Betrag regelmäßig.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, wenn Sie diesen Betrag nicht für einen Pflegedienst ausschöpfen. Das 40-%-Budget beträgt bei Pflegegrad 2: 318,40 €, Pflegegrad 3: 598,80 €, Pflegegrad 4: 743,60 € und Pflegegrad 5: 919,60 € monatlich. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt es dann anteilig gekürzt.
Was ist Verhinderungspflege und wie hängt sie mit Betreuung zusammen?
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € ab Pflegegrad 2. Prüfen Sie bitte vorab bei Ihrer Kasse, in welchem Umfang das auch für Betreuungsleistungen genutzt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden (monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5). Sachleistungen sind Leistungen eines Pflegedienstes, die die Kasse direkt mit dem Anbieter abrechnet. Beides kann kombiniert werden.
Kann ich Kosten für Alltagshilfe von der Steuer absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Rechnungen müssen per Überweisung bezahlt werden. Wichtig: Kosten, die die Pflegekasse erstattet, können nicht zusätzlich angesetzt werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Unter Umständen ja: Die gesetzliche Krankenkasse kann eine Haushaltshilfe zahlen, wenn Sie wegen Krankenhausaufenthalt, Reha oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können und kein anderer Haushaltsangehöriger das übernehmen kann. Meist ist dafür eine ärztliche Bescheinigung nötig und ein Antrag vorab. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse.
Gibt es bei der Krankenkasse eine Zuzahlung?
Für Haushaltshilfe über die Krankenkasse fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an. Die Details und mögliche Befreiungen erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Übernimmt die Krankenkasse auch dauerhafte Alltagshilfe?
Nein, die Krankenkasse hilft in der Regel nur befristet, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Für den dauerhaften Alltag ist die Pflegekasse zuständig – vorausgesetzt, es liegt ein Pflegegrad vor.
Ich bin privat versichert – gilt das auch für mich?
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen in der Regel denen der gesetzlichen. Wie die Abrechnung läuft, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Sprechen Sie uns oder Ihren Versicherer an, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen.
So arbeiten wir
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Lebensraum ab?
Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. In einem kostenlosen Erstgespräch lernen wir Sie und Ihre Wünsche kennen. Danach legen wir gemeinsam fest, welche Hilfe wann sinnvoll ist, und klären die Abrechnung mit Ihrer Kasse.
In welchen Orten sind Sie tätig?
Wir sind in Wermelskirchen, Burscheid und Odenthal für Sie da. Auch in umliegende Orte wie Hückeswagen kommen wir gern – sprechen Sie uns einfach an.
Wie oft und wann kommen Sie?
Das richtet sich nach Ihnen: ob einmal pro Woche oder mehrmals, ob vormittags oder nachmittags. Wir bemühen uns, feste Ansprechpartner einzusetzen, damit Vertrauen wachsen kann.
Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Wir beantworten sie gern persönlich – kostenlos und unverbindlich.